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AVIONIKNACHPRÜFUNG
bei UL-Flugzeugen!

Diese Meldung ist für alle Halter und Piloten wichtig, die ein eigenes UL-Flugzeug betreiben!  
Im Rahmen der Instandhaltungsprüfung (§11,2 LuftGerPV) in Verbindung mit der Jahresnachprüfung nach (§15,1 LuftGerPV) müssen die eingebauten elektronischen Geräte und die statische Druck- und Höhenmesseranlage einer Instandhaltungsprüfung unterzogen werden was gleichzeitig bedeutet, das diese Überprüfung nicht ganz billig ist.


Diese Mitteilung ist nicht neu sondern wurde schon in der NFL 137/99 veröffentlicht!


Im Klartext heißt das, das die Halter der Ultraleichtflugzeuge mit ihren Flugzeugen zu einem luftfahrttechnischen Betrieb (Avionik-LTB) müssen, der mit der Genehmigung versehen ist, die Avionik zu prüfen
(Prüfer Klasse 1)

Der Intervall für diese Überprüfungen ist unterschiedlich und stellt sich wie folgt dar:

·        Funksprechgerät und GPS-Anlage 24 Monate

·        Transponderanlage mit oder ohne Höhencodierung 12 Monate

·        Statische Druck-und Höhenmesseranlage 24 Monate

·        beliebige Avionikausrüstung VHF-S/E,VOR 24 Monate

Bei diesen Prüfungen muss ein Prüfbericht in zweifacher Ausfertigung ausgehändigt werden, ein Exemplar für das Bordbuch und weiteres Exemplar für den Jahresnachprüfer (Prüfer Klasse 5) welcher die Zellenprüfung durchführt.

Sofern die Prüfung der Statischen Druck-und Höhenmesseranlage fällig ist, muss aus dem Prüfbericht eindeutig hervorgehen, das entsprechend NFL II-137/99 geprüft wurde! Die separat durchzuführende Prüfung dieser Anlagen und Geräte kann bis zu 6 Wochen vor der eigentlichen Jahresnachprüfung durchgeführt werden. Die Jahresnachprüfung kann erst abgeschlossen und der Prüfschein entsprechend ausgestellt werden, wenn ein entsprechender "PRÜFBERICHT ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG" gemäß LBA-Muster Nr.22 vorliegt.

Die Prüfer Klasse 5 sind verpflichtet, den Nachprüfschein erst dann auszustellen!

Auf den Jahresnachprüfpapieren die der Prüfer Klasse 5 im Auftrag des LSG-B ausstellt bestätigt dieser, dass die Nachweise der Avionik-Prüfung /Stau-Statik-Prüfung vorliegen.

Leider ist die Prüfung der Stau-Statikanlage sehr aufwendig und erfordert sehr teure Prüf-und Messmittel, sodass diese Prüfung nicht durch die Prüfer der LTB's der DAeC-Landesverbände durchgeführt werden kann.

Durch unsere Avionik-Abteilung kann diese erforderliche Prüfung erfolgen und die Bescheinigung ausgestellt werden. Ihren Termin in unserer Werft hier in Damme (EDWC) vereinbaren Sie bitte direkt mit Herrn Eckert unter 05491-1404.