Avionik
und Stau-Statikanlagen Nachprüfpflicht!
Diese
Meldung ist für alle Halter und Piloten wichtig, die ein eigenes UL-Flugzeug
betreiben!
Im Rahmen der Instandhaltungsprüfung (§11,2 LuftGerPV) in Verbindung mit der
Jahresnachprüfung nach (§15,1 LuftGerPV) müssen die eingebauten
elektronischen Geräte und die statische Druck- und Höhenmesseranlage einer
Instandhaltungsprüfung unterzogen werden was gleichzeitig bedeutet, das diese
Überprüfung nicht ganz billig ist.
Diese
Mitteilung ist nicht neu sondern wurde schon in der
NFL 137/99 veröffentlicht!
Im Klartext heißt das, das die Halter der Ultraleichtflugzeuge mit ihren
Flugzeugen zu einem luftfahrttechnischen Betrieb (Avionik-LTB) müssen, der mit
der Genehmigung versehen ist, die Avionik zu prüfen
(Prüfer Klasse 1)
Der Intervall für diese Überprüfungen ist unterschiedlich und stellt sich
wie folgt dar:
·
Funksprechgerät
und GPS-Anlage 24 Monate
·
Transponderanlage
mit oder ohne Höhencodierung 12 Monate
·
Statische
Druck-und Höhenmesseranlage 24 Monate
·
beliebige
Avionikausrüstung VHF-S/E,VOR 24 Monate
Bei diesen Prüfungen muss ein Prüfbericht in
zweifacher Ausfertigung ausgehändigt werden, ein Exemplar für das Bordbuch und
weiteres Exemplar für den Jahresnachprüfer (Prüfer Klasse 5) welcher die
Zellenprüfung durchführt.
Sofern die Prüfung der
Statischen Druck-und Höhenmesseranlage fällig ist, muss aus dem Prüfbericht
eindeutig hervorgehen, das entsprechend NFL II-137/99 geprüft wurde! Die
separat durchzuführende Prüfung dieser Anlagen und Geräte kann bis zu 6
Wochen vor der eigentlichen Jahresnachprüfung durchgeführt werden. Die
Jahresnachprüfung kann erst abgeschlossen und der Prüfschein entsprechend
ausgestellt werden, wenn ein entsprechender "PRÜFBERICHT ELEKTRONISCHE
AUSRÜSTUNG" gemäß LBA-Muster Nr.22 vorliegt.
Die
Prüfer Klasse 5 sind verpflichtet, den Nachprüfschein erst dann auszustellen!
Auf den Jahresnachprüfpapieren die der Prüfer
Klasse 5 im Auftrag des LSG-B ausstellt bestätigt dieser, dass die Nachweise
der Avionik-Prüfung /Stau-Statik-Prüfung vorliegen.
Leider ist die Prüfung
der Stau-Statikanlage sehr aufwendig und erfordert sehr teure Prüf-und
Messmittel, sodass diese Prüfung nicht durch die Prüfer der LTB's der
DAeC-Landesverbände durchgeführt werden kann.
Durch
unsere Avionik-Abteilung kann diese erforderliche Prüfung erfolgen und die
Bescheinigung ausgestellt werden. Ihren Termin in unserer Werft hier in Damme (EDWC)
vereinbaren Sie bitte direkt mit Herrn Eckert unter 05491-1404.
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